Wohnhaus des begleiteten Wohnens

Begleitetes Wohnen

Rahmenbedingungen und Grundsätze

Selbständig wohnen mit Begleitung

In der externen Wohngruppe bieten wir Menschen mit Beeinträchtigungen einen stabilen Rahmen, um die Entwicklung und Erhaltung der Wohnkompetenz zu fördern. Die punktuelle Begleitung und das Zusammenleben sollen die Selbständigkeit und die sozialen Ressourcen der Klienten unterstützen, fördern und erhalten. In der externen Wohngruppe wohnen bis zu 3 Klienten zusammen in einer 4.5-Zimmerwohnung; zudem steht eine 2.5-Zimmerwohnung auf der gleichen Etage zur Verfügung.

Im Vergleich zum betreuten Wohnen wird von den Klienten eine höhere Selbständigkeit und das Wahrnehmen einer grösseren Selbstverantwortung verlangt. Dies widerspiegeln die folgenden Erwartungen an die Klienten der Wohngruppe:

Erwartungen an die Klienten

Das Zusammenleben in der Wohngruppe

  • Bereitschaft, sich aktiv am WG-Leben zu beteiligen und mitzuhelfen
  • Übernehmen von Eigenverantwortung und zunehmende Selbständigkeit
  • Einhalten der Hausordnung und der WG-Regeln
  • Einhalten von Terminen und Abmachungen
  • Nach Möglichkeit externe berufliche Tätigkeit (z.B. in geschütztem Rahmen)
  • Verzicht auf sämtliche Drogen, Betäubungs- und Rauschmittel
  • Einhaltung des Rauchverbotes innerhalb der Wohnung
  • Persönliche Ordnung und Hygiene
  • Rücksicht auf die Privatsphäre der anderen WG-Bewohner/innen
  • Sorgfältiger Umgang mit dem Mobiliar, der Einrichtung und der Wohnung
  • Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (inkl. Mieterschäden) vor Eintritt